E-Invoicing in der Slowakei ab 2027: Warum SAP-Kunden jetzt handeln sollten


Die Slowakei führt ab dem 1. Januar 2027 verpflichtende elektronische Rechnungen für bestimmte inländische B2B-Transaktionen ein. Gleichzeitig werden neue Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung wirksam.

Für international tätige Unternehmen mit slowakischen Gesellschaften bedeutet dies Anpassungsbedarf bei Rechnungsstellung, Rechnungseingang, Stammdaten und steuerlicher Berichterstattung. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, wie sich die neuen Anforderungen in ihre bestehende ERP- und SAP-Systemlandschaft integrieren lassen.

Die Einführung erfolgt schrittweise: Während die neuen Verpflichtungen zunächst bestimmte inländische Transaktionen betreffen, ist die Ausweitung auf grenzüberschreitende Transaktionen ab dem 1. Juli 2030 vorgesehen.

Die wichtigsten Eckpunkte der slowakischen E-Invoicing-Reform

Die wesentlichen Termine und Anforderungen im Überblick:

  • Ab 1. Januar 2027: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für die gesetzlich erfassten inländischen B2B-Transaktionen.

  • Ab 1. Januar 2027: Elektronische Rechnungen müssen von den betroffenen Geschäftspartnern empfangen werden können.

  • Ab 1. Januar 2027: Elektronisches E-Reporting für die erfassten inländischen Transaktionen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Ab 1. Juli 2030: Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Meldepflichten auf grenzüberschreitende Transaktionen sowie weitere inländische Transaktionen unabhängig vom Übermittlungsweg.

  • Technischer Standard: EN 16931 als grundlegendes semantisches Rechnungsmodell.

  • Bevorzugtes Austauschformat: Peppol BIS Billing 3.0 auf Basis des europäischen Standards.

Die Einführung betrifft insbesondere die gesetzlich definierten Transaktionen zwischen steuerpflichtigen Unternehmen. Ob eine konkrete Rechnung unter die jeweilige Verpflichtung fällt, muss anhand der beteiligten Unternehmen, des Geschäftsvorfalls und der geltenden nationalen Vorschriften beurteilt werden.

Was steckt hinter dem neuen E-Invoicing-Modell?

Die Slowakei setzt auf eine dezentrale, Peppol-basierte Infrastruktur. Damit unterscheidet sich das künftige Modell von einem klassischen zentralen Rechnungsportal, über das sämtliche Rechnungen zwingend laufen müssen.

Das bisher für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber vorgesehene System IS EFA soll im Zuge der Neuausrichtung durch eine Lösung auf Basis der Peppol-Infrastruktur abgelöst werden.

So funktioniert das Peppol-basierte Modell

Der elektronische Rechnungsaustausch erfolgt grundsätzlich über miteinander verbundene Teilnehmer und Service Provider. Die Übermittlung relevanter Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung wird in dieses Modell integriert.

Vorgesehen sind insbesondere:

  • Strukturierte elektronische Rechnungen gemäß EN 16931

  • Peppol BIS Billing 3.0 als bevorzugtes Rechnungsformat

  • Übermittlung über Peppol eDelivery Service

  • Elektronisches Reporting relevanter Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung

  • Unterstützung weiterer konformer Übermittlungswege im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben

Für die erfassten inländischen Transaktionen ab Januar 2027 ist entscheidend, welcher Übermittlungsweg genutzt wird. Bei Rechnungen über Peppol ist die automatische Übermittlung der relevanten Steuerdaten vorgesehen. Bei alternativen Übermittlungswegen gelten während der Übergangsphase abweichende Reporting-Regeln.

Die Einzelheiten der technischen Umsetzung und der zulässigen Formate sind anhand der jeweils aktuellen nationalen Vorgaben zu prüfen.

Welche Rolle spielen EN 16931 und Peppol BIS 3.0?

EN 16931 definiert das europäische semantische Datenmodell für elektronische Rechnungen. Es stellt sicher, dass die wesentlichen Rechnungsinformationen strukturiert und maschinell verarbeitbar vorliegen.

Peppol BIS Billing 3.0 konkretisiert dieses Modell für den elektronischen Rechnungsaustausch über das Peppol-Netzwerk.

Für SAP-Anwender bedeutet dies, dass nicht allein die Erstellung einer XML-Datei entscheidend ist. Die erzeugten Rechnungsdaten müssen auch die erforderlichen Inhalte und Formatvorgaben erfüllen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei:

  • Rechnungs- und Steuerinformationen

  • Umsatzsteuerkennzeichen und Steuerbeträge

  • Geschäftspartner- und Identifikationsdaten

  • Zahlungsbedingungen und Zahlungsinformationen

  • Referenzen auf Bestellungen, Lieferungen und ursprüngliche Rechnungen

  • Validierung, Fehlerbehandlung und Statusüberwachung

Eine nationale CIUS sollte nicht pauschal vorausgesetzt werden. Maßgeblich sind die tatsächlich veröffentlichten technischen Spezifikationen und die jeweils geltenden Formatvorgaben.

Was müssen SAP-Unternehmen konkret prüfen?

Die Umsetzung betrifft mehrere Bereiche innerhalb der SAP-Systemlandschaft.

1. Ausgangsrechnungen und Accounts Receivable

Für ausgehende Rechnungen ist zu prüfen, wie die erforderlichen Rechnungsdaten aus den SAP-Prozessen extrahiert und in ein konformes elektronisches Format überführt werden.

Relevante Fragestellungen sind:

  • Welche Fakturaarten und Geschäftsvorfälle sind betroffen?

  • Wie werden Steuerdaten und Geschäftspartnerinformationen bereitgestellt?

  • Wie erfolgt die Erzeugung und Validierung des strukturierten Rechnungsformats?

  • Wie werden Übermittlungsstatus und Fehlermeldungen verarbeitet?

2. Eingangsrechnungen und Accounts Payable

Auch der Rechnungseingang muss berücksichtigt werden. Die betroffenen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen und technisch verarbeiten können.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen

  • Zuordnung zu Lieferanten, Bestellungen und Buchungskreisen

  • Integration in bestehende Prüfungs- und Freigabeprozesse

  • Behandlung fehlerhafter oder nicht zuordenbarer Rechnungen

  • Archivierung und Nachvollziehbarkeit des gesamten Prozessverlaufs

Die Einführung darf daher nicht ausschließlich als Projekt für die Ausgangsrechnungen betrachtet werden.

3. Stammdaten und Geschäftspartner

Die Datenqualität ist eine wesentliche Voraussetzung für eine zuverlässige elektronische Rechnungsverarbeitung.

Unternehmen sollten ihre Kunden- und Lieferantenstammdaten auf Vollständigkeit und Konsistenz prüfen. Dazu gehören insbesondere steuerliche Identifikationsmerkmale, Adressdaten und die für den Rechnungsaustausch erforderlichen Geschäftspartnerinformationen.

Fehlerhafte Stammdaten können zu Validierungsproblemen, Übermittlungsfehlern und manuellen Nacharbeiten führen.

4. Schnittstellen und Integration

Bestehende Integrationen müssen daraufhin untersucht werden, ob sie die neuen Formate und Übermittlungswege unterstützen.

Je nach Systemarchitektur können dabei SAP-Standardfunktionen, Middleware, externe E-Invoicing-Service-Provider oder individuelle Integrationslösungen zum Einsatz kommen.

Wichtig ist eine klare Abgrenzung zwischen Rechnungsformatierung, Transport, technischer Validierung und steuerlichem Reporting.

5. E-Reporting und steuerliche Prozesse

Das E-Reporting ist ein eigenständiger Bestandteil der Reform. Die Anforderungen gehen deshalb über die reine elektronische Zustellung einer Rechnung hinaus.

Für die betroffenen Transaktionen muss sichergestellt werden, dass die relevanten Rechnungsdaten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an die Finanzverwaltung gemeldet werden.

Unternehmen sollten außerdem die Übergangsphase berücksichtigen, in der bestehende Umsatzsteuer-Meldeverfahren parallel zu den neuen elektronischen Reporting-Pflichten weiterlaufen können.

6. Monitoring, Fehlerbehandlung und Archivierung

Ein produktiver E-Invoicing-Prozess benötigt transparente Statusinformationen und eine nachvollziehbare Fehlerbehandlung.

Dazu gehören die Überwachung der Nachrichtenverarbeitung, die Analyse von Validierungsfehlern, die Wiederverarbeitung fehlgeschlagener Nachrichten sowie die gesetzeskonforme Aufbewahrung der relevanten Dokumente und Nachweise.

Diese Anforderungen sollten bereits bei der Konzeption der SAP-Integration berücksichtigt werden.

SAP Document and Reporting Compliance: Welche Möglichkeiten gibt es?

SAP Document and Reporting Compliance (SAP DRC) ist für Unternehmen mit internationalen E-Invoicing-Anforderungen eine wichtige mögliche Grundlage.

Die Lösung unterstützt je nach Land, Szenario und verfügbarer Funktionalität elektronische Dokumentenprozesse sowie gesetzliche Meldeanforderungen. Ob und in welchem Umfang die slowakischen Anforderungen durch den SAP-Standard abgedeckt werden, muss anhand des aktuellen Produktumfangs und der jeweiligen Systemversion geprüft werden.

Dabei sollten SAP-Anwender insbesondere folgende Punkte klären:

  • Verfügbarkeit und Reifegrad der Slowakei-Funktionalität

  • Unterstützung der erforderlichen Rechnungsformate und Übermittlungswege

  • Integration in die vorhandenen FI- und SD-Prozesse

  • Abdeckung von Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen

  • Umfang der Reporting-Funktionalität

  • Abhängigkeiten von Release, Support Package und Systemarchitektur

Bestehende DRC-Implementierungen für andere Länder können organisatorische und technische Grundlagen liefern. Eine unveränderte Übernahme bestehender Länderprozesse sollte jedoch nicht vorausgesetzt werden.

Falls erforderliche Funktionen im SAP-Standard noch nicht verfügbar sind, müssen alternative Integrations- und Implementierungsansätze bewertet werden.

Warum Unternehmen bereits 2026 mit der Vorbereitung beginnen sollten

Der verbleibende Zeitraum bis zum geplanten Start im Januar 2027 ist knapp. Internationale Unternehmen sollten deshalb nicht erst auf den vollständigen Abschluss sämtlicher technischer Details warten, bevor sie die Auswirkungen auf ihre SAP-Landschaft untersuchen.

Sinnvolle Vorbereitungsschritte sind:

  1. Betroffenheitsanalyse: Welche slowakischen Gesellschaften, Geschäftspartner und Transaktionen fallen unter die neuen Anforderungen?

  2. Prozessanalyse: Welche Rechnungsprozesse sind in FI, SD und gegebenenfalls weiteren Modulen betroffen?

  3. Technische Bewertung: Welche Funktionen sind im bestehenden SAP-System verfügbar und welche Integrationen müssen angepasst werden?

  4. Stammdatenprüfung: Sind Kunden-, Lieferanten- und Steuerdaten vollständig und konsistent?

  5. Integrationskonzept: Wie werden Rechnungen übertragen, validiert, überwacht und steuerlich gemeldet?

  6. Testplanung: Wie lassen sich Rechnungsformate, Fehlerfälle, Statusmeldungen und End-to-End-Prozesse überprüfen?

  7. Betriebskonzept: Wer überwacht die Verarbeitung und bearbeitet fachliche oder technische Fehler?

Besonders für Unternehmen mit mehreren europäischen Gesellschaften empfiehlt es sich, die slowakischen Anforderungen in die bestehende internationale E-Invoicing-Roadmap einzuordnen.

Ausblick: Die weitere Entwicklung bis 2030

Die Einführung im Januar 2027 ist ein erster wesentlicher Schritt. Ab dem 1. Juli 2030 sollen die elektronischen Rechnungs- und Reporting-Anforderungen auf grenzüberschreitende Transaktionen ausgeweitet werden.

Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der europäischen Initiative VAT in the Digital Age (ViDA), die den elektronischen Rechnungsaustausch und die digitale Umsatzsteuerberichterstattung innerhalb der EU weiterentwickelt.

Für international tätige Unternehmen bedeutet das: Die Umsetzung für 2027 sollte möglichst so konzipiert werden, dass spätere Erweiterungen nicht zu einer vollständigen Neugestaltung der bestehenden Prozesse führen.

Fazit

Die Slowakei führt ab Januar 2027 verpflichtende elektronische Rechnungen für bestimmte inländische B2B-Transaktionen und damit verbundene digitale Meldepflichten ein. Das künftige Modell basiert auf der Peppol-Infrastruktur und dem europäischen Rechnungsstandard EN 16931.

Für SAP-Anwender stehen die Bewertung der betroffenen Geschäftsprozesse, die Verfügbarkeit geeigneter SAP-Funktionen, die Qualität der Stammdaten und die zuverlässige Integration des Rechnungs- und Reporting-Prozesses im Mittelpunkt.

Unternehmen sollten die gesetzlichen Vorgaben und die technische Umsetzung getrennt betrachten und ihre Systembereitschaft frühzeitig prüfen.

Als SAP-Beratungspartner unterstützen wir Unternehmen bei der Analyse und Umsetzung internationaler E-Invoicing-Anforderungen, der Bewertung bestehender SAP-Prozesse sowie der Integration elektronischer Rechnungs- und Compliance-Lösungen.

Offizielle Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Gesetzliche Anforderungen und technische Spezifikationen sollten vor der Implementierung anhand der jeweils aktuellen offiziellen Veröffentlichungen überprüft werden.